AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich:
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Schörg & Miedl Cafe Automaten Pöls Betriebs GmbH (im Folgenden kurz „GmbH“) und ihren Vertragspartnern Anwendung. Die GmbH tritt unter ihrem Firmenwortlaut sowie unter der Marke „Coffeesky“ im Geschäftsleben auf.
Die vorliegenden AGB finden sowohl auf Verträge mit Verbrauchern (B2C) als auch auf Verträge mit Unternehmern (B2B) Anwendung.
Mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung bzw. dem Versenden des Online-Bestellformulars erklärt sich der Vertragspartner bereit, die vorliegenden AGB anzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil.
1.2 Anderslautende bzw. mit den vorliegenden AGB in Widerspruch stehende Geschäftsbedingungen werden von der GmbH nicht anerkannt.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der GmbH, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden jeder Art haben keine Gültigkeit.
2 Unternehmensgegenstand:
Der Unternehmensgegenstand der GmbH besteht vorwiegend darin, ihren Vertragspartnern Kaffee-, Getränke- und Snackautomaten zur Gebrauchsüberlassung zur Verfügung zu stellen, diese Automaten regelmäßig nach Bedarf zu befüllen und zu warten.
Die GmbH stellt ihren Vertragspartnern die einzelnen Füllstoffe für die Zubereitung verschiedener Mischgetränke gesondert zur Verfügung. Die Mischgetränke sind von den Vertragspartnern bei Bedarf selbst herzustellen.
3 Beginn, Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses:
3.1 Die Warenpräsentation auf der Homepage der GmbH stellt eine unverbindliche Einladung an die Vertragspartner dar, ein gültiges und verbindliches Angebot zu legen. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen auf der Homepage sind möglich und gelten als vom Vertragspartner genehmigt.
Der Vertrag kommt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner und die GmbH zustande.
Für den Fall, dass der Vertragspartner das Online-Bestellformular verwendet, ist dieser mit dem Versenden des Bestellformulars an dieses Angebot 14 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt durch Annahme der GmbH zustande. Die GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Gründe abzulehnen.
Der konkrete Vertragsgegenstand, die Laufzeit sowie die Preise sind in der Auftragsbestätigung angeführt. Alle angeführten Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
3.2 Das Vertragsverhältnis mit der GmbH beginnt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung und wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Unbefristete Vertragsverhältnisse können beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, wobei für die Einhaltung der Kündigungsfrist das Datum der Postaufgabe maßgeblich ist. Die GmbH behält sich das Recht vor, mit dem Vertragspartner in der Auftragsbestätigung einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.
Befristete Vertragsverhältnisse enden durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Auflösung ist nicht vorgesehen.
Der GmbH steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
· über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird
· wenn sich der Vertragspartner trotz erfolgter Mahnung in qualifiziertem Zahlungsverzug befindet
· bei erheblich nachteiligem Gebrauch der überlassenen Sache
· der Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt, insbesondere gegen die Verpflichtung zum ausschließlichen Bezug von Füllstoffen über die GmbH sowie gegen die Konkurrenzklausel
3.3 Die Rechnungen der GmbH sind, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, binnen 14 Tagen abzugsfrei zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 14% p.a. als vereinbart. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn-, Inkasso- oder sonstige Betreibungsspesen werden dem Vertragspartner gesondert verrechnet. Sofern die GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner Mahnspesen in der Höhe von € 15,00 für die erste Mahnung, € 30,00 für die zweite Mahnung und € 45,00 für die letzte Mahnung zu bezahlen.
Wurde dem Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden kurz „Verbraucher“) eine Ratenzahlung eingeräumt, tritt bei Zahlungsverzug Terminverlust ein, wenn die GmbH ihre Leistung bereits erbracht hat und der Verbraucher trotz Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen auch nur mit einer Rate zumindest seit 6 Wochen in Verzug ist.
Wurde dem Vertragspartner als Unternehmer Ratenzahlung eingeräumt, tritt bei einmaligem Zahlungsverzug sofortiger Terminverlust ein und wird dadurch die gesamte offene Forderung fällig.
Etwaige, dem Vertragspartner gewährte Rabatte sind infolge des Zahlungsverzugs obsolet.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur bei Vorliegen einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt.
4 Vertragsrücktritt:
Verbrauchern steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Rücktrittsrecht zu:
4.1 Rechtsbelehrung:
Verbraucher können innerhalb von 14 Kalendertagen, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware, vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Vertragsabschluss im Fernabsatz (siehe § 11 FAGG) oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der GmbH (siehe § 3 KSchG) erfolgt ist.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung, über die Absicht vom Vertrag zurücktreten zu wollen innerhalb der unter Punkt 4.1. genannten Frist an die Geschäftsanschrift der GmbH,
Enzersdorfer Straße 69
8761 Pöls-Oberkurzheim,
Tel: 03579/20004
E-Mail: [email protected]
zu übermitteln. Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
Ein Muster-Rücktrittsformular steht dem Vertragspartner auf der Homepage der GmbH zum Download zur Verfügung.
4.2 Folgen des Rücktritts:
Macht der Verbraucher von seinem gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrecht Gebrauch, hat dieser die bezogene Ware unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abgabe der Rücktrittserklärung an die Geschäftsanschrift der GmbH auf eigene Kosten und Gefahr zu retournieren.
Gleichzeitig erhält der Verbraucher sämtliche Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrags eingegangen ist. Dieser Betrag reduziert sich entsprechend, wenn der Verbraucher bereits Leistungen konsumiert hat.
Weiters ist die GmbH berechtigt ein angemessenes Entgelt für die Benützung, sowie eine Entschädigung für die damit verbundene Wertminderung zu verrechnen.
Die GmbH behält sich das Recht vor, die Rückzahlung bis zum vollständigen Einlangen der Ware zu verweigern. Für allfällige, an der Ware eingetretene Schäden haftet der Verbraucher nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Ist eine Rückstellung der Ware unmöglich oder untunlich, hat der Verbraucher deren Wert zu vergüten.
5 Lieferung, Aufstellung und Betreuung:
5.1 Die Lieferung und die vereinbarten Service- und Wartungsarbeiten erfolgen nur innerhalb Österreichs.
Die Aufstellung, Einrichtung und Betreuung der Automaten erfolgt ausschließlich durch die GmbH bzw. durch ein von ihr direkt beauftragtes Unternehmen. Für die Reinigung der Automaten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
5.2 Der Vertragspartner ist zur korrekten Angabe einer Lieferadresse verpflichtet. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung an die vom Vertragspartner angegebene Adresse, die zugleich als Rechnungsadresse gilt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Warenannahme. Im Falle der Abwesenheit des Vertragspartners an der Lieferadresse zum Zeitpunkt der Lieferung, trägt dieser die Kosten für einen allfälligen Mehraufwand.
Mit der Übernahme der Ware bzw. im Falle einer ordnungsgemäßen Hinterlegung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Vertragspartner über.
Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer und unbeeinflussbarer Umstände, wie etwa Fälle höherer Gewalt, behördlicher Eingriffe, Betriebsstörungen usw., hat die GmbH nicht zu vertreten; die Leistungsfrist wird um die Dauer des Hindernisses verlängert.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner die Möglichkeit, die Füllstoffe für den Kaffeeautomaten innerhalb einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu verbrauchen.
5.3 Der Vertragspartner ist zur Bereitstellung einer geeigneten Stellfläche für den Automaten verpflichtet und hat für einen geeigneten Wasser- und Stromanschluss zu sorgen. Die Stellfläche muss sich in einem geschützten Bereich, insbesondere gegen Einbruch und Diebstahl, befinden. Ein Stellplatzwechsel darf nur mit Zustimmung der GmbH vorgenommen werden.
Bei Nichtvorhandensein oder Nichteignung des Aufstellungsbereichs ist die GmbH berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu verrechnen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mitarbeitern der GmbH den Zutritt zu den aufgestellten Automaten während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit zur Befüllung, Wartung und Betreuung der Automaten zu gewähren.
Die notwendigen Service- und Wartungsintervalle werden mit dem Vertragspartner separat vereinbart. Geringfügige Verzögerungen werden vom Vertragspartner akzeptiert, ohne dass dieser daran Rechtsfolgen knüpft.
6 Haftung:
6.1 Die Haftung für, von der GmbH verursachte Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Im Schadensfall hat der Vertragspartner das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beweisen.
6.2 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die der GmbH aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen Behandlung des Automaten entstehen.
Im Falle von Schäden sowie von Störungen am Automaten ist der Vertragspartner, bei sonstigem Schadenersatz zur unverzüglichen, schriftlichen Meldung an die GmbH verpflichtet.
Bei Diebstahl, Beschädigung oder mutwilliger Zerstörung des Automaten verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Die Höhe des konkreten Betrages ist abhängig vom Automatenmodell und wird zwischen den Vertragsparteien separat vereinbart.
6.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich die Füllstoffe ausschließlich von der GmbH zu beziehen. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Vertragsbedingung, deren Verstoß die GmbH zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Bei Befüllung mit fremden Füllstoffen verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe des, der GmbH durch dieses vertragswidrige Verhalten, entgangenen Umsatzes.
7 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Automaten, die darin befindliche Ware, sowie der Inhalt der Automatenkasse (sofern vorhanden) befinden sich im ausschließlichen und alleinigen Eigentum der GmbH.
Eine Weitergabe der Ware an Dritte ist jedenfalls unzulässig.
8 Gewährleistung:
8.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners als Unternehmer ist die ordnungsgemäße Erfüllung der in den §§ 377f UGB vorgesehenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
Die Mängelrüge hat stets schriftlich binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu erfolgen.
8.2 Im Falle einer Mangelhaftigkeit kann der Vertragspartner zwischen Verbesserung oder Austausch wählen. Ein Recht auf Ersatzvornahme besteht nur, wenn der GmbH der Mangel unverzüglich angezeigt und diese ihrer Verpflichtung zur Verbesserung oder Austausch nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt bzw. diese grundlos verweigert.
Das Recht auf Preisminderung oder Wandlung steht dem Vertragspartner nur subsidiär zu.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
9 Schlussbestimmungen:
9.1 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht; dies unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
9.2 Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Judenburg.
9.3 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung ersetzt.
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Schörg & Miedl Cafe Automaten Pöls Betriebs GmbH (im Folgenden kurz „GmbH“) und ihren Vertragspartnern Anwendung. Die GmbH tritt unter ihrem Firmenwortlaut sowie unter der Marke „Coffeesky“ im Geschäftsleben auf.
Die vorliegenden AGB finden sowohl auf Verträge mit Verbrauchern (B2C) als auch auf Verträge mit Unternehmern (B2B) Anwendung.
Mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung bzw. dem Versenden des Online-Bestellformulars erklärt sich der Vertragspartner bereit, die vorliegenden AGB anzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil.
1.2 Anderslautende bzw. mit den vorliegenden AGB in Widerspruch stehende Geschäftsbedingungen werden von der GmbH nicht anerkannt.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der GmbH, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden jeder Art haben keine Gültigkeit.
2 Unternehmensgegenstand:
Der Unternehmensgegenstand der GmbH besteht vorwiegend darin, ihren Vertragspartnern Kaffee-, Getränke- und Snackautomaten zur Gebrauchsüberlassung zur Verfügung zu stellen, diese Automaten regelmäßig nach Bedarf zu befüllen und zu warten.
Die GmbH stellt ihren Vertragspartnern die einzelnen Füllstoffe für die Zubereitung verschiedener Mischgetränke gesondert zur Verfügung. Die Mischgetränke sind von den Vertragspartnern bei Bedarf selbst herzustellen.
3 Beginn, Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses:
3.1 Die Warenpräsentation auf der Homepage der GmbH stellt eine unverbindliche Einladung an die Vertragspartner dar, ein gültiges und verbindliches Angebot zu legen. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen auf der Homepage sind möglich und gelten als vom Vertragspartner genehmigt.
Der Vertrag kommt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner und die GmbH zustande.
Für den Fall, dass der Vertragspartner das Online-Bestellformular verwendet, ist dieser mit dem Versenden des Bestellformulars an dieses Angebot 14 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt durch Annahme der GmbH zustande. Die GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Gründe abzulehnen.
Der konkrete Vertragsgegenstand, die Laufzeit sowie die Preise sind in der Auftragsbestätigung angeführt. Alle angeführten Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
3.2 Das Vertragsverhältnis mit der GmbH beginnt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung und wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Unbefristete Vertragsverhältnisse können beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, wobei für die Einhaltung der Kündigungsfrist das Datum der Postaufgabe maßgeblich ist. Die GmbH behält sich das Recht vor, mit dem Vertragspartner in der Auftragsbestätigung einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.
Befristete Vertragsverhältnisse enden durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Auflösung ist nicht vorgesehen.
Der GmbH steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
· über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird
· wenn sich der Vertragspartner trotz erfolgter Mahnung in qualifiziertem Zahlungsverzug befindet
· bei erheblich nachteiligem Gebrauch der überlassenen Sache
· der Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt, insbesondere gegen die Verpflichtung zum ausschließlichen Bezug von Füllstoffen über die GmbH sowie gegen die Konkurrenzklausel
3.3 Die Rechnungen der GmbH sind, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, binnen 14 Tagen abzugsfrei zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 14% p.a. als vereinbart. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn-, Inkasso- oder sonstige Betreibungsspesen werden dem Vertragspartner gesondert verrechnet. Sofern die GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner Mahnspesen in der Höhe von € 15,00 für die erste Mahnung, € 30,00 für die zweite Mahnung und € 45,00 für die letzte Mahnung zu bezahlen.
Wurde dem Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden kurz „Verbraucher“) eine Ratenzahlung eingeräumt, tritt bei Zahlungsverzug Terminverlust ein, wenn die GmbH ihre Leistung bereits erbracht hat und der Verbraucher trotz Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen auch nur mit einer Rate zumindest seit 6 Wochen in Verzug ist.
Wurde dem Vertragspartner als Unternehmer Ratenzahlung eingeräumt, tritt bei einmaligem Zahlungsverzug sofortiger Terminverlust ein und wird dadurch die gesamte offene Forderung fällig.
Etwaige, dem Vertragspartner gewährte Rabatte sind infolge des Zahlungsverzugs obsolet.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur bei Vorliegen einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt.
4 Vertragsrücktritt:
Verbrauchern steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Rücktrittsrecht zu:
4.1 Rechtsbelehrung:
Verbraucher können innerhalb von 14 Kalendertagen, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware, vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Vertragsabschluss im Fernabsatz (siehe § 11 FAGG) oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der GmbH (siehe § 3 KSchG) erfolgt ist.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung, über die Absicht vom Vertrag zurücktreten zu wollen innerhalb der unter Punkt 4.1. genannten Frist an die Geschäftsanschrift der GmbH,
Enzersdorfer Straße 69
8761 Pöls-Oberkurzheim,
Tel: 03579/20004
E-Mail: [email protected]
zu übermitteln. Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
Ein Muster-Rücktrittsformular steht dem Vertragspartner auf der Homepage der GmbH zum Download zur Verfügung.
4.2 Folgen des Rücktritts:
Macht der Verbraucher von seinem gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrecht Gebrauch, hat dieser die bezogene Ware unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abgabe der Rücktrittserklärung an die Geschäftsanschrift der GmbH auf eigene Kosten und Gefahr zu retournieren.
Gleichzeitig erhält der Verbraucher sämtliche Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrags eingegangen ist. Dieser Betrag reduziert sich entsprechend, wenn der Verbraucher bereits Leistungen konsumiert hat.
Weiters ist die GmbH berechtigt ein angemessenes Entgelt für die Benützung, sowie eine Entschädigung für die damit verbundene Wertminderung zu verrechnen.
Die GmbH behält sich das Recht vor, die Rückzahlung bis zum vollständigen Einlangen der Ware zu verweigern. Für allfällige, an der Ware eingetretene Schäden haftet der Verbraucher nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Ist eine Rückstellung der Ware unmöglich oder untunlich, hat der Verbraucher deren Wert zu vergüten.
5 Lieferung, Aufstellung und Betreuung:
5.1 Die Lieferung und die vereinbarten Service- und Wartungsarbeiten erfolgen nur innerhalb Österreichs.
Die Aufstellung, Einrichtung und Betreuung der Automaten erfolgt ausschließlich durch die GmbH bzw. durch ein von ihr direkt beauftragtes Unternehmen. Für die Reinigung der Automaten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
5.2 Der Vertragspartner ist zur korrekten Angabe einer Lieferadresse verpflichtet. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung an die vom Vertragspartner angegebene Adresse, die zugleich als Rechnungsadresse gilt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Warenannahme. Im Falle der Abwesenheit des Vertragspartners an der Lieferadresse zum Zeitpunkt der Lieferung, trägt dieser die Kosten für einen allfälligen Mehraufwand.
Mit der Übernahme der Ware bzw. im Falle einer ordnungsgemäßen Hinterlegung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Vertragspartner über.
Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer und unbeeinflussbarer Umstände, wie etwa Fälle höherer Gewalt, behördlicher Eingriffe, Betriebsstörungen usw., hat die GmbH nicht zu vertreten; die Leistungsfrist wird um die Dauer des Hindernisses verlängert.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner die Möglichkeit, die Füllstoffe für den Kaffeeautomaten innerhalb einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu verbrauchen.
5.3 Der Vertragspartner ist zur Bereitstellung einer geeigneten Stellfläche für den Automaten verpflichtet und hat für einen geeigneten Wasser- und Stromanschluss zu sorgen. Die Stellfläche muss sich in einem geschützten Bereich, insbesondere gegen Einbruch und Diebstahl, befinden. Ein Stellplatzwechsel darf nur mit Zustimmung der GmbH vorgenommen werden.
Bei Nichtvorhandensein oder Nichteignung des Aufstellungsbereichs ist die GmbH berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu verrechnen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mitarbeitern der GmbH den Zutritt zu den aufgestellten Automaten während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit zur Befüllung, Wartung und Betreuung der Automaten zu gewähren.
Die notwendigen Service- und Wartungsintervalle werden mit dem Vertragspartner separat vereinbart. Geringfügige Verzögerungen werden vom Vertragspartner akzeptiert, ohne dass dieser daran Rechtsfolgen knüpft.
6 Haftung:
6.1 Die Haftung für, von der GmbH verursachte Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Im Schadensfall hat der Vertragspartner das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beweisen.
6.2 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die der GmbH aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen Behandlung des Automaten entstehen.
Im Falle von Schäden sowie von Störungen am Automaten ist der Vertragspartner, bei sonstigem Schadenersatz zur unverzüglichen, schriftlichen Meldung an die GmbH verpflichtet.
Bei Diebstahl, Beschädigung oder mutwilliger Zerstörung des Automaten verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Die Höhe des konkreten Betrages ist abhängig vom Automatenmodell und wird zwischen den Vertragsparteien separat vereinbart.
6.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich die Füllstoffe ausschließlich von der GmbH zu beziehen. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Vertragsbedingung, deren Verstoß die GmbH zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Bei Befüllung mit fremden Füllstoffen verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe des, der GmbH durch dieses vertragswidrige Verhalten, entgangenen Umsatzes.
7 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Automaten, die darin befindliche Ware, sowie der Inhalt der Automatenkasse (sofern vorhanden) befinden sich im ausschließlichen und alleinigen Eigentum der GmbH.
Eine Weitergabe der Ware an Dritte ist jedenfalls unzulässig.
8 Gewährleistung:
8.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners als Unternehmer ist die ordnungsgemäße Erfüllung der in den §§ 377f UGB vorgesehenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
Die Mängelrüge hat stets schriftlich binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu erfolgen.
8.2 Im Falle einer Mangelhaftigkeit kann der Vertragspartner zwischen Verbesserung oder Austausch wählen. Ein Recht auf Ersatzvornahme besteht nur, wenn der GmbH der Mangel unverzüglich angezeigt und diese ihrer Verpflichtung zur Verbesserung oder Austausch nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt bzw. diese grundlos verweigert.
Das Recht auf Preisminderung oder Wandlung steht dem Vertragspartner nur subsidiär zu.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
9 Schlussbestimmungen:
9.1 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht; dies unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
9.2 Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Judenburg.
9.3 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung ersetzt.
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